Allgemeine Geschäftsbedingungen

COMPASSIST Creative Solutions

 

 

Allgemeine Geschäfts-bedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

F & V Compassist OG
FN 439916 k / FB-Gericht: Handelsgericht Wien
Breitenfurter Straße 376/1/1/1
A-1230 Wien

Stand: 01/2022

Unsere AGB als Download: 

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I. Geltungsbereich

  1. Die F & V Compassist OG erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der F & V Compassist OG und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
  2. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der F & V Compassist OG schriftlich (gilt auch E-Mail) bestätigt werden.
  3. Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die F & V Compassist OG ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die F & V Compassist OG bedarf es nicht.
  4. Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich (gilt auch E-Mail) binnen 28 Kalendertagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
  6. Die Angebote der F & V Compassist OG sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt mit der Annahmeerklärung zustande, wobei für die F & V Compassist OG ein Widerrufsvorbehalt von 7 Kalendertagen nach Zugang der Annahmeerklärung gilt.
  7. Individuelle Bedingungen, die von F & V Compassist OG schriftlich bestätigt werden, gelten vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der F & V Compassist OG.
  8. F & V Compassist OG arbeitet grundsätzlich für Unternehmer, ausnahmsweise auch für Verbraucher. Ist der Kunde „Verbraucher“ iSd KschG ist Punkt 12 nicht anwendbar und gelten die dafür vorgesehenen gesetzlichen Bestimmungen nach österreichischem Recht.

II. Webhosting, Server

  1. F & V CompAssist OG mietet extern Serverkapazitäten an und verwendet dazu ein Cloud-Service (OVHcloud). F & V CompAssist OG hat seine Serverkapazitäten hat seine Serverkapazitäten bei OVH Deutschland und Canada angemietet.
  2. F & V CompAssist OG betreibt ein Backup der Daten zum Schutz von Datenverlusten durch unvorhersehbare äußere Umstände oder höhere Gewalt. Das Backup findet standardmäßig und wenn nicht anders vereinbart einmal pro Woche über Synology (umfasst den gesamten cPanel-Account des jeweiligen Users) auf einem lokalen Server in Österreich sowie zusätzlich über UpdraftPlus (umfasst die WordPress-Webseite, nicht aber die Sicherung der E-Mails) auf einem Server in Deutschland statt, wobei der zu dem Zeitpunkt jeweils aktuelle Datenbestand gesichert wird. F & V CompAssist OG kann jedoch keine Garantie für die Sicherung der Daten übernehmen. Insofern stellt der Kunde F & V CompAssist OG von jeder Haftung frei. Gleiches gilt, wenn der Kunde den Verlust eigner Daten verursacht. Sollten im Falle einer Störung, durch unvorhersehbare äußere Umstände oder höhere Gewalt durch den Kunden gespeicherte Daten verloren gehen, wird F & V CompAssist OG diese Daten soweit möglich von der zuletzt verfügbaren Sicherung übernehmen und dem Kunden wieder zur Verfügung stellen. Sollte der Kunde darüber hinaus Sicherungskopien benötigen, hat der Kunde selbst dafür Sorge zu tragen. Wir empfehlen insbesondere für E-Mails eine zusätzliche lokale Sicherungskopie.
  3. F & V CompAssist OG überlässt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein Webhosting-Paket (Jahrespauschale=Jahresvertrag) entsprechend der Leistungsbeschreibung auf einem virtuellen Webserver (shared server), überlässt die dazu erforderliche Speicherkapazität auf einem mit dem Internet verbundenen Web-Server, ermöglicht dem Kunden die Verwaltung seines Internet-Auftritts sowie die Pflege seiner dort eingestellten Inhalte, vermittelt und betreut individuelle Domain-Namen, überlässt Mailboxen zum Empfangen und Versenden von E-Mails und ermöglicht den Abruf der Web-Seiten bzw. des kundeneigenen Inhaltes der Webseite durch Internet-Nutzer. Es gilt das Fair-Use-Prinzip. F & V CompAssist OG behält sich das Recht vor, die Jahrespauschale entsprechend der tatsächlichen Nutzung des vorigen Jahres anzupassen.
  4. Der Kunde ist verpflichtet:
    1. erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (per E-Mail an office@compassist.at) sowie alle zumutbaren Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder deren Beseitigung erleichtern oder beschleunigen.
    2. F & V CompAssist OG die entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn sich nach Prüfung herausstellt, dass die Störung im Verantwortungsbereich des Kunden lag.
    3. unverzüglich jede Änderung seines Namens, seiner Firma, seines Wohn- oder Geschäftssitzes, seiner Rechnungsanschrift, seiner Rechtsform sowie sonstige wesentliche Umstände, mit denen Rechtsfolgen für das Vertragsverhältnis mit F & V CompAssist OG verbunden sein könnten, mitzuteilen.
    4. seine Nutzer-Kennung und sein Zugangspasswort vertraulich zu behandeln.
    5. die Haftung für jeden Schaden, der aus dem Missbrauch seines Internetzugangs entsteht, zu übernehmen.
    6. die notwendigen Maßnahmen zu treffen, damit nicht über seinen Internetzugang bzw. anderen Netzwerken unerlaubt in fremde Systeme eingegriffen wird, Programme manipuliert oder Computerviren eingeschleust werden.
    7. die von ihm ins Internet gestellten Inhalte als eigene oder fremde Inhalte zu kennzeichnen und seinen vollständigen Namen und seine Anschrift darzustellen.
    8. bei der Nutzung des Internetzugangs internationales und schweizerisches Recht sowie allgemein anerkannte Verhaltensregeln einzuhalten. Er ist für den Inhalt der Informationen verantwortlich, die er oder Dritte über seinen Account von F & V CompAssist OG übermitteln oder bearbeiten lässt, abruft oder zum Abruf bereithält.
    9. zum Fair Use, d.h. die übermäßige oder unnötige Nutzung des Abonnements wird vermieden (z.B. Massenmailing, unaufgeforderte Werbe-E-Mails, reine Downloadseiten usw.).
    10. keine Werberundschreiben oder Massenmailings über E-Mail-Adressen seiner Domain zu initiieren.
    11. zur regelmäßigen Kontrolle der Zugänge in seinem persönlichen elektronischen Postfach (E-Mail).
    12. Insbesondere dürfen über den Internetzugang des Kunden die folgenden Informationsgehalte nicht verbreitet werden:
      1. Gewaltdarstellungen,
      2. pornographische Schriften, Ton- oder Bildaufnahmen und Darstellungen
      3. Aufrufe zur Gewalt
      4. Rassendiskriminierung
      5. Anleitungen oder Anstiftung zu strafbarem Verhalten
      6. Unerlaubte Glücksspiele im Sinne des Lotteriegesetzes
      7. Informationen, die Urheberrechte, verwandte Schutzrechte oder andere Immaterialgüterrechte Dritter verletzen

4. F & V CompAssist OG ist nicht verpflichtet, die Inhalte des Kunden diesbezüglich zu überprüfen.

5. Die F & V CompAssist OG haftet nicht für Einschränkungen oder Beeinträchtigungen, der von ihr erbrachten Dienste, die außerhalb des Einflussbereiches von der F & V CompAssist OG liegen. Hierunter fallen insbesondere nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Gleichermaßen kann auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software oder technische Infrastruktur Einfluss auf die Leistungen von F & V CompAssist OG haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der von F & V CompAssist OG erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der von F & V CompAssist OG erbrachten Leistung.

6. EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Internationaler Datenverkehr – siehe Punkt 20 „Datenschutz“

III. Domain-Name-Registrierung

  1. F & V CompAssist OG registriert und kauft die gewünschte Domain im Auftrag des Kundens bei der Registrierungsstelle World4You. Der Registrierungsvertrag der Domain kommt in diesen Fällen zwischen dem Kunden und F & V CompAssist OG zustande.
  2. F & V CompAssist OG beantragt die gewünschte Domain des Kundens bei der zuständigen Registrierungsstelle oder registriert die Domain selbst, sobald der Kunde die gewünschte Domain bestellt hat. F & V CompAssist OG ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der vereinbarten Entgelte vorzunehmen.
  3. F & V CompAssist OG gewährleistet nicht, dass die vom Kunden gewünschte und bestellte Domain zugeteilt wird und/oder die zugeteilte Domain frei von Rechten Dritter ist oder auf Dauer Bestand hat. Informationen in der Bestellmaske darüber, dass eine bestimmte Domain noch verfügbar ist, erfolgen lediglich aufgrund einer Datenbankabfrage und beziehen sich nur auf den Zeitpunkt der Auskunftseinholung. Erst mit der tatsächlichen Registrierung der Domain für den Kunden und der Eintragung in der Datenbank der Registrierungsstelle ist die Domain dem Kunden zugeteilt.
  4. Ist eine beantragte Domain bereits anderweitig vergeben worden, oder lehnt die Registrierungsstelle die Registrierung ab, kann der Kunde einen anderen Domainnamen wählen. Das gleiche gilt, wenn im Falle eines Providerwechsels der bisherige Provider den Providerwechsel ablehnt. F & V CompAssist OG hat keinen Einfluss auf die Vergabe durch die jeweilige Registrierungsstelle.
  5. F & V CompAssist OG veranlasst, dass der Kunde bei der jeweiligen Registrierungsstelle als Domaininhaber eingetragen wird.

IV. Konzeption und Ideenschutz

Hat der potentielle Kunde die F & V Compassist OG vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die F & V Compassist OG dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:

  1. Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die F & V Compassist OG treten der potentielle Kunde und die F & V Compassist OG in ein Vertragsverhältnis. Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.
  2. Der potentielle Kunde anerkennt, dass die F & V Compassist OG bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.
  3. Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der F & V Compassist OG ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.
  4. Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.
  5. Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der F & V Compassist OG im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.
  6. Sofern der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von der F & V Compassist OG Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies der F & V Compassist OG binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.
  7. Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die F & V Compassist OG dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass die F & V Compassist OG dabei verdienstlich wurde.
  8. Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der F & V Compassist OG ein.

V. Social Media Kanäle

Die F & V Compassist OG weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass der Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. Facebook, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von der F & V Compassist OG nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Die F & V Compassist OG arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch einem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass die Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Die F & V Compassist OG beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social Media Kanälen“ einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann die F & V Compassist OG aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.

VI. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflicht des Kunden

  1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Vertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die F & V Compassist OG, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die F & V Compassist OG. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der F & V Compassist OG.
  2. Alle Leistungen der F & V Compassist OG (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.
  3. Der Kunde wird der F & V Compassist OG zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der F & V Compassist OG wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
  4. Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert das die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die F & V Compassist OG haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die F & V Compassist OG wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die F & V Compassist OG schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die F & V Compassist OG bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der F & V Compassist OG hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

VII. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

Die F & V Compassist OG ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

  1. Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Die F & V Compassist OG wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
  2. Soweit die F & V Compassist OG notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der F & V Compassist OG.
  3. In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund.

VIII. Termine

  1. Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der F & V Compassist OG schriftlich zu bestätigen.
  2. Verzögert sich die Lieferung/Leistung der F & V Compassist OG aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die F & V Compassist OG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  3. Befindet sich die F & V Compassist OG in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der F & V Compassist OG schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

VII. Vorzeitige Auflösung

  1. Die F & V Compassist OG ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
    der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt;
    berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der F & V Compassist OG weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der F & V Compassist OG eine taugliche Sicherheit leistet.
  2. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die F & V Compassist OG fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

VIII. Termine

  1. Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der F & V CompAssist OG schriftlich zu bestätigen.
  2. Verzögert sich die Lieferung/Leistung der F & V CompAssist OG aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die F & V CompAssist OG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  3. Befindet sich die F & V CompAssist OG in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der F & V CompAssist OG schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

IX. Vorzeitige Auflösung

  1. Die F & V CompAssist OG ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
    1. die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
    2. der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
    3. berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der F & V CompAssist OG weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der F & V CompAssist OG eine taugliche Sicherheit leistet.
  2. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die F & V CompAssist OG fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

X. Honorar

  1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der F & V Compassist OG für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die F & V Compassist OG ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen mit einem (jährlichen) Budget von € 5000, oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken ist die F & V Compassist OG berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.
  2. Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die F & V Compassist OG für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.
  3. Alle Leistungen der F & V Compassist OG, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der F & V Compassist OG erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
  4. Kostenvoranschläge der F & V Compassist OG sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der F & V Compassist OG schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird die F & V Compassist OG den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.
  5. Für alle Arbeiten der F & V Compassist OG, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt der F & V Compassist OG das vereinbarte Entgelt. Die Anrechnungsbestimmung des § 1168 ABGB wird ausgeschlossen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der F & V Compassist OG zurückzustellen.
  6. Für die Erstellung eines Kostenvoranschlages ist die F & V Compassist OG berechtigt eine Pauschale in Höhe von € 75 exkl. UST. in Rechnung zu stellen. Diese wird bei Auftragserteilung der Abschlussrechnung als Rabatt gut geschrieben.

XI. Zahlung und Eigentumsvorbehalt

  1. Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der F & V Compassist OG gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der F & V Compassist OG.
  2. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der F & V Compassist OG die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
  3. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die F & V Compassist OG sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
  4. Weiters ist die F & V Compassist OG nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
  5. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die F & V Compassist OG für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
  6. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der F & V Compassist OG aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der F & V Compassist OG schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

XII. Eigentumsrecht und Urheberrecht

  1. Alle Leistungen der F & V Compassist OG, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der F & V Compassist OG und können von der F & V Compassist OG jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der F & V Compassist OG jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der F & V Compassist OG setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der F & V Compassist OG dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der F & V Compassist OG, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.
  2. Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der F & V Compassist OG, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der F & V Compassist OG und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
  3. Für die Nutzung von Leistungen der F & V Compassist OG, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der F & V Compassist OG erforderlich. Dafür steht der F & V Compassist OG und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
  4. Für die Nutzung von Leistungen der F & V Compassist OG bzw. von Werbemitteln, für die die F & V Compassist OG konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Vertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht – ebenfalls die Zustimmung der F & V Compassist OG notwendig.
  5. Für Nutzungen gemäß Abs 4. steht der F & V Compassist OG im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte Vergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Vergütung mehr zu zahlen.
  6. Der Kunde haftet der F & V Compassist OG für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.

XIII. Kennzeichnung

  1. Die F & V Compassist OG ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die F & V Compassist OG und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
  2. Die F & V Compassist OG ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

XIV. Gewährleistung

  1. Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die F & V Compassist OG, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
  2. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die F & V Compassist OG zu. Die F & V Compassist OG wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der F & V Compassist OG alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die F & V Compassist OG ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die F & V Compassist OG mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.
  3. Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die F & V Compassist OG ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Die F & V Compassist OG haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
  4. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber der F & V Compassist OG gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.

XV. Haftung und Produkthaftung

  1. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der F & V Compassist OG und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der F & V Compassist OG ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.
  2. Jegliche Haftung der F & V CompAssist OG für Ansprüche, die auf Grund der von der F & V Compassist OG erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die F & V Compassist OG ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die F & V Compassist OG nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die F & V Compassist OG diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
  3. Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der F & V Compassist OG. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
  4. Für Verbraucher gilt folgendes in Abweichung der o.a. Bestimmungen: Es besteht keine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, mit Ausnahme für Personenschaden.

XVI. Belegexemplare

Von vervielfältigten Werken sind der F & V Compassist OG mindestens 5 ungefaltete Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen, die die F & V Compassist OG auch im Rahmen seiner Eigenwerbung verwenden darf.

XVII. Gestaltungsfreiheit

  1. Für die F & V Compassist OG besteht im Rahmen des Auftrages Gestaltungsfreiheit.
  2. Die der F & V Compassist OG überlassenen Vorlagen (z.B. Texte, Fotos, Muster) werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber bzw. Verwerter zur Verwendung berechtigt ist.

XVIII. Wartung

  1. Im Rahmen des Wartungsvertrages übernimmt die F & V Compassist OG die Betreuung der Webseite. Der Auftraggeber informiert die F & V Compassist OG per E-Mail über gewünschte Änderungen und stellt Texte (.txt, .doc) und Bilder (.jpg, .png, .gif) in digitaler Form zur Verfügung.
  2. Der Wartungsvertrag enthält in seiner Grundform 1 Stunde Honorar für Änderungen an den Inhalten sowie Einfügen neuer Inhalte.
  3. Die F & V Compassist OG führt eigenständig Aktualisierungen an der Software der Webseite (CMS) sowie deren Plugins (Module) durch, sofern Updates von Anbietern zur Verfügung stehen und die F & V Compassist OG eine Notwendigkeit zur Aktualisierung sieht. Im Wartungsvertrag sind 30 Minuten Honorar für Updates der Software enthalten, größere Updates werden (sofern absehbar) zuvor mit dem Kunden abgesprochen.
  4. Die F & V Compassist OG haftet nicht für Fehler in der Software oder Datenverlust durch Updates, Wartungen oder Missverständnissen. Die F & V Compassist OG haftet nicht für entgangene Umsätze oder Aufträge die durch Fehler auf der Webseite oder Datenverluste entstehen.

XIX. SEO

  1. Bei Verträgen und Aufträgen welche die “Onpage” oder “Offpage” Optimierung der Kunden Webseite für Suchmaschinen betrifft, weisen wir ausdrücklich darauf hin, keine Verantwortung für die Platzierung der Webseite in den Suchmaschinen zu übernehmen. Suchmaschinen ändern stetig ihren Algorithmus, ändern Regeln und Bedingungen welche dazu führen, dass Domains zu bestimmten Suchwörtern besser oder schlechter in Suchmaschinen gelistet werden. Weder die Regeln noch Änderungen werden von den Suchmaschinen vollständig veröffentlicht.
  2. Wir nutzen unsere langjährigen Erfahrungen und handeln im besten Wissen und Gewissen um für die Domain / Webseiten unseres Kunden das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Da wir aber keinen direkten Einfluss auf die Ergebnisse der Suchmaschinen haben und diese eben Regeln und Bedingungen ohne Vorankündigung oder Veröffentlichung ändern, übernehmen wir keine Haftung für eventuell negative Auswirkungen von uns durchgeführter Maßnahmen.
  3. Die F & V Compassist OG haftet nicht im Falle einer Nichtveröffentlichung oder Löschung (auch aus Gründen einer Suchmaschinenrichtlinienübertretung) der Kundenwebseite aus einer oder mehrerer Suchmaschinen, da dies einzig im Ermessen der betreffenden Suchmaschinen liegt.
  4. Dem Kunden ist bewusst, dass sich die Position (das Ranking) seiner Webseiten zu entsprechenden Suchwörtern jederzeit ändern kann. Gemeinsames Ziel ist langfristig eine Positionierung auf den vordersten Plätzen hinsichtlich der definierten Suchbegriffe und den entsprechenden Suchmaschinen.

XX. Datenschutz

Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. 

Der Kunde ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.

Der Kunde stimmt zu, dass seine pseudonymisierten Daten, im Zusammenhang mit dem Webhosting sowie dem Server, an ein außerhalb der EU ansässiges Land (Drittland; Serverstandort: Kanada) übermittelt werden.

Nach Ansicht der EU-Kommission bietet das kanadische Gesetz über den elektronischen Handel und die Übertragung personenbezogener Daten einen „angemessenen Schutz“ für die Übermittlung bestimmter Daten zwischen Kanada und den 15 EU-Mitgliedstaaten, ohne dass zusätzliche Garantien gem. der EU-Datenschutzrichtlinie nötig wären. Die Kommission erkennt damit die Angemessenheit des kanadischen „Personal Information Protection and Electronic Documents Act“ an, auf dessen Grundlage personenbezogene Daten frei aus der EU an Empfänger in Kanada übermittelt werden. Mit dieser Entscheidung wird verwirklicht, was die beiden Länder 1999 in ihrem „Joint Statement on Electronic Commerce in the Global Information Society“ angekündigt hatten. Darin hatten sich Kanada und die EU verpflichtet, zusammenzuarbeiten, um Vertrauen in den grenzüberschreitenden elektronischen Geschäftsverkehr aufzubauen und den freien Verkehr personenbezogener Daten auf der Grundlage hoher Datenschutzstandards zu gewährleisten.

Die Europäische Kommission kann gemäß Art. 45 Abs. 3 DS-GVO sogenannte Angemessenheitsbeschlüsse fassen. Hierin stellt sie fest, dass personenbezogene Daten in einem bestimmten Drittland (oder in einem bestimmten Gebiet oder Sektor) einen mit dem Europäischen Datenschutzrecht vergleichbaren adäquaten Schutz genießen. Hat die Europäische Kommission einen entsprechenden Angemessenheitsbeschluss gefasst, so dürfen personenbezogene Daten, sofern die sonstigen Bestimmungen der DS-GVO eingehalten werden, ohne weitere Genehmigung an das jeweilige Land übermittelt werden. Datentransfers auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses sind folglich privilegiert: Sie werden solchen innerhalb der EU gleichgestellt.

Derzeit existieren Angemessenheitsbeschlüsse für die Übermittlung personenbezogener Daten in folgende Drittländer: Andorra*, Argentinien*, Kanada*, Färöer-Inseln*, Guernsey*, Israel*, Isle of Man*, Japan*, Jersey*, Neuseeland*, Schweiz*, Uruguay*

 Die mit Sternchen (*) versehenen Angemessenheitsbeschlüsse hat die Europäische Kommission noch auf Grundlage von Art. 25 Abs. 6 der Richtlinie 95/46/EG („EU-Datenschutzrichtlinie“) erlassen. Sie gelten auch nach Inkrafttreten der DS-GVO zum 25.05.2018 fort, solange die Europäische Kommission nicht ihre Änderung, Ersetzung oder Aufhebung beschließt, Art. 45 Abs. 9 DS-GVO. Von dieser Möglichkeit hat die Europäische Kommission bislang keinen Gebrauch gemacht.

Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.

XXI. Anzuwendendes Recht

Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen F & V Compassist OG und dem Kunden unterliegen dem österreichischem materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

XXII. Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort ist der Sitz von F & V Compassist OG. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald F & V Compassist OG die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
  2. Als Gerichtsstand für alle sich zwischen F & V Compassist OG und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz von F & V Compassist OG sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die F & V Compassist OG berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
  3. Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
  4. Ist der Kunde Verbraucher so gilt der Gerichtsstand nach der konsumentenschutz-rechtlichen Verordnung.